Stellenmarkt
Wir liefern Grundlagen

Bodendeponien
Rekultivierung von Abbaugeländen

Die Standsicherheit eines Bauwerkes, gleich, ob Straßen-, Brücken-, Tunnel- oder Hochbau macht häufig einen Bodenaustausch erforderlich. Um ausgebaute Bodenmassen sinnvoll end- oder zwischenzulagern, wurden Bodendeponien eingerichtet und die Annahme nach LAGA-Richtlinien auch in Abbaustätten der Steinbruch-, Kies- und Sandindustrie zugelassen.

Diese Deponien dienen einerseits der geordneten und kontrollierten End- und Zwischenlagerung der Bodenmengen und andererseits der Rekultivierung des Abbaugeländes. Die Genehmigungsbehörden definieren die Regularien, wobei den Zuordnungswerten der Bodenrichtlinie (organische Unbedenklichkeit) besondere Priorität beigemessen wird.

Auf folgenden Bodendeponien nehmen wir unbelasteten Boden Z 0 an: Werk Felsberg, Werk Gimte, Werk Emmenhausen, Werk Eschwege, Werk Vogelbeck und Werk Lengde.

Im Werk Vogelbeck ist es außerdem möglich, geringbelasteten Boden der Zuordnungswerte Z 1.1 und Z 1.2 anzunehmen. In den Werken Felsberg und Lengde ist die Annahme von Boden Z 1.1 ebenfalls möglich.

In jedem Fall ist ein Gutachten erforderlich.

Unter dem Punkt "Infomaterial" finden Sie Informationen zu den notwendigen Formalitäten für Bodeneinlagerungen auf unseren verschiedenen Bodendeponien.

Die Annahme von Boden und Bauschutt muß mit unserem Verkauf abgestimmt werden.

Boden nehmen wir in folgenden Werken an:
Emmenhausen (Kreis Göttingen)
Gimte (Kreis Göttingen)
Grebendorf (Kreis Eschwege)
Felsberg/Lohre (Nordhessen)
Lengde (Nordharz)
Vogelbeck (Kreis Northeim)


Bodenablagerung im Kieswerk Gimte