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Wir liefern Grundlagen

Die Nutzung
nach der Nutzung

Bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eines Bodenabbaues wird die Folgenutzung unter Berücksichtigung aller öffentlich-rechtlichen Belange unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und Kommunen festgelegt. Detailiert wird dann im Genehmigungsbescheid geregelt, welche Bereiche wie während und nach dem Abbau gestaltet werden sollen. Dies hängt entscheidend von der angestrebten Nachnutzung ab. Als Grundsatz gilt, dass für den Bodenabbau benötigte Wald- und Fruchtfolgeflächen möglichst wieder hergestellt werden sollten.

Darüber hinaus kommen folgende Nachnutzungen in Betracht:
  1. Naturschutz und Landschaftspflege
  2. Freizeit und Erholung
  3. Fischerei
  4. bauliche Nutzung
Kieswerk Beuchte: Hauhechelbläuling