Bodendeponie/Bauschuttdeponie
im Werk Felsberg/Lohre
Annahme von Boden gemäß LAGA Z 0 Der von uns angenommene Boden muss der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Annahme von Boden nach LAGA Z 1.1
Der von uns angenommene Boden muss der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem AVV-Schlüssel 170 504 (Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) entsprechen.
Annahme von Bauschutt bis LAGA Z 1.1
Wir nehmen unbelasteten, mineralischen Bauschutt
bis LAGA Z 1.1 und gemäß AVV-Schlüssel 170 904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten) mit einer max. Kantenlänge von 60 cm an.
Merkblatt für die Bodeneinlagerung (pdf)
Formular für die Anlieferung von Boden/Bauschutt Z 0 (pdf)
Formular für die Anlieferung von Boden/Bauschutt Z 1.1 (pdf)
